Fragen zum Pflichtenheft

Je nachdem, wie formell Sie das Evaluationsverfahren durchführen wollen, können Sie telefonische Anfragen zulassen oder verbieten, Fragen individuell beantworten oder die Antworten an alle Anbieter verteilen.

Öffentliche Beschaffer müssen sich ab einem bestimmten Volumen an die WTO-Abläufe halten. Das heisst, Fragen sind nur schriftlich erlaubt, jeder persönliche Kontakt ist untersagt. Die eingetroffenen Fragen und die Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.

Privatunternehmen sind hier keinen Regeln unterworfen. Aus Fairness, aber auch um bessere Angebote zu erhalten, sollten jedoch die Antwoten auf wichtige Fragen allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden.

Aus der Reaktion der Anbieter auf Ihr Pflichtenheft lässt sich bereits einiges über das Interesse und das Engagement sagen.

Wer viele Fragen hat, ist nicht unbedingt schlechter als alle anderen. Es kommt ganz auf die Fragen an!